Herzlich willkommen beim Reitverein im Grünen
ANMELDUNG


  • Muß ich mich oder mein Kind gleich anmelden, wenn es einmal das Reiten ausprobieren will?

Eine Anmeldung ist grundsätzlich von der ersten Reitstunde nicht zwingend erforderlich. Der Reit- und Fahrverein Nordhorn e.V.  bietet reitbegeisterten Kindern und auch Erwachsenen die Möglichkeit, das Reiten und den ersten Kontakt mit dem Vierbeiner ohne eine verbindliche Mitgliedschaft zu testen. Spätestens nach drei Monaten des Reitens auf Probe ist die Mitgliedschaft erforderlich.
 

  • Wie kann ich mich oder mein Kind beim RFV Nordhorn anmelden?
Für eine Anmeldung sind vertrauliche Daten ebenso nötig wie eine rechtsgültige Unterschrift. Daher kann eine Anmeldung bis auf weiteres nur schriftlich erfolgen. Ein Anmeldeformular können Sie sich ausdrucken lassen. Füllen Sie das Dokument aus, drucken Sie es aus, und schicken Sie es unterschrieben an

Anne Henkel, Schnepfenstraße 15, 48527 Nordhorn

  • Wie lange gilt die Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann ohne Angabe von Gründen spätestens bis zum 30. September eines jeden Jahres zum Jahresende schriftlich gekündigt werden. So steht es auch in der Satzung des Vereins !

!!!!!!ACHTUNG: Nach längstens drei monatigem Reiten als Nichtmitglied ist die Mitgliedschaft erforderlich ( Schulreiter )! Bei Reitern von Privatpferden und Einstallern ist die sofortige Mitgliedschaft erforderlich.!!!!!!!!

  • Was kostet die Mitgliedschaft beim RFV Nordhorn?

Die Gebühren sind wie üblich gestaffelt für Jugendliche/Schüler, Erwachsene und Familien. Sehen Sie sich die Tabellen der Mitgliedsbeiträge und der Reitstundenpreise an.



  • Preise für Reitstunden - gültig ab 01.01.2009


Falls ihr an einer Schulstunde nicht teilnehmen könnt, so sagt bitte 24 Stunden vorher ab - ansonsten wird die Stunde wie normal abgerechnet.


Die normale Reitstunde dauert 45 Minuten. Eine Longenstunde dauert 30 Minuten.

Eine Turnierreitstunde beläuft sich auf 30 Minuten und zwei Reiter. Der Reiter kann immer 15 Minuten zum Lösen des Pferdes in die Halle.


Jugendlicher ( Mitglied )
€ 9,00
einzelne Schulstunde
 € 80,00
Zehnerkarte
Jugendlicher ( Kein Mitglied )
€ 12,00
einzelne Schulstunde
 € 110,00
Zehnerkarte
Erwachsener ( Mitglied )
€ 11,00
einzelne Schulstunde
 € 110,00
Zehnerkarte
Erwachsener ( Kein Mitglied )
€ 15,00
einzelne Schulstunde
 € 140,00
Zehnerkarte
Longenstunde ( Mitglied )€ 13,00
einzelne Longenstunde
Longenstunde ( Kein Mitglied)15,00einzelne Longenstunde
Voltigieren ( Anfänger ) € 33,00pro Quartal
Voltigieren € 51,00pro Quartal
Voltigieren ( Turniergruppe I + II € 72,00pro Quartal
Nur für Mitglieder :  

Springunterricht
auf Privatpferd
€ 6,00einzelne Stunde
 € 45,00Zehnerkarte
Teilnahme an Schulstunden
auf Privatpferd
€ 4,00einzelne Stunde
 € 30,00Zehnerkarte
Turnierreitstunde auf Privatpferd
€ 5,50
einzelne Stunde

€ 55,00
Zehnerkarte


  • Die Zehnerkarte für Schulpferdreiter hat eine Gültigkeit von 3 Monaten ( bei Spring- und Turnierreitstunden wird die 10er-Karte fortlaufend abgestrichen. Der Karteninhaber kann sich um Ersatz kümmern). Die Karten sind nicht übertragbar.
  • Nach 3-monatigem Reiten als Nichtmitglied ist die Mitgliedschaft erforderlich. Reiter von Privatpferden müssen sofort Mitglied werden.
 

  • Boxenmieten
Die Boxenpreise hängen von der Lage der Box ab ( ob Alte Halle, Neue Halle, mit oder ohne Fenster , oder etc. ) . Die Pferde  bei uns am Reit- und Fahrverein Nordhorn e.V. haben Vollpension. Es wird 2x täglich Rauhfutter ( Silo oder Heu) gefüttert, 3 x täglich Kraftfutter ( Hafer und Pellets ). Es wird täglich frisch mit Stroh eingestreut. Preise und weitere Informationen erhälten sie bei Ane Henkel. ( 0173 2710159 oder 05921 - 34880 ).

  • Hier das Anmeldeformular :

Da die Form des Anmeldeformulars noch nicht heruntergeladen werden kenn, bitten wir Sie, eine kurze E-Mail an info@rfv-nordhorn.de zu schicken. Das Formular wird Ihnen dann per E-Mail zugeschickt.
Wir bitten um Ihr Verständnis.



 
 

ANTRAG AUF AUFNAHME IN DEN REIT - UND FAHRVEREIN NORDHORN

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Ich beantrage hiermit die Aufnahme in den Reit- und Fahrverein Nordhorn e.V. für:

Name:


Vorname:






Straße:


PLZ, Ort:





E-Mail: _____________________

Beruf:


Geb.-Datum:


Telefon:



Als Mitglied des Reit - und Fahrvereins Nordhorn e.V., Neuenhauser Str. 257, 48527 Nordhorn, zahle ich den satzungsgemäßen Beitrag:



Monatsbeitrag:



einmalige Aufnahmegebühr: (sofort zahlbar)

( )

EUR 8,- für Schüler und Jugendliche



EUR 25,-

( )

EUR 13,- für Erwachsene



EUR 50,-

( )

EUR 21,- für Familien


EUR 75,-




Name:


Vorname: ____________________


Geb.-Datum: _________


(nur falls abweichend von oben)



Vorname: ____________________


Geb.-Datum: _________




Vorname: ____________________


Geb.-Datum: _________


Ich erkläre mich hiermit einverstanden und bevollmächtige den Reit - und Fahrverein Nordhorn e.V.,

den jeweiligen Beitrag j ä h r l i c h im Bankeinzugsverfahren von dem folgenden Konto abzubuchen:


Kontoinhaber:


Kontonummer:






BLZ:


Bank:



Sollte der Kontoinhaber nicht der Antragsteller sein, so erklärt er hiermit seine Einzugsermächtigung:


Nordhorn, den ________________ 20___ ______________________________________

(Kontoinhaber)



Nordhorn, den ________________ 20___ ______________________________________

(Antragsteller)


______________________________________

(ggf. Erziehungsberechtiger)


Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu den Mitgliedsbeiträgen Arbeitsdienst zu leisten ist. Wer die Arbeitsstunden nicht leisten kann oder will, zahlt einen Ausgleich pro nicht geleistete Stunde. Über die genauen Bedingungen informieren Sie sich bitte bei der Reitlehrerin oder der Vereinsführung.


Die Aufnahmegebühr ist sofort mit der Antragsstellung fällig und nicht rückzahlbar. Ein Austritt aus dem Verein ist nach Paragraph 4 der Satzung nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und muss dem Vorstand schriftlich drei Monate vor Ablauf des Jahres mitgeteilt werden.

Es ist zwingend erforderlich, dass alle Privatpferdehalter, die die Anlage des Reit - und Fahrvereins nutzen, eine Tierhalter-haftpflicht abgeschlossen haben.